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FM-Squared GmbH

Zusammenarbeit

Sie sehen vorher, wofür Sie was bezahlen.

Jedes unserer Angebote listet die Leistungen Position für Position auf, mit Festpreis, einem Termin für die Inbetriebnahme und den Kriterien, an denen Sie am Ende messen. Diese Seite zeigt, was in unseren Verträgen steht, bevor Sie einen bekommen. Auch das, was uns nützt.

14 Werktage zum Prüfen
12 Monate Gewährleistung

Vom ersten Anruf bis zur Abnahme

Sechs Schritte. Erstgespräch und Angebot kosten Sie nichts, und Sie sind bis zur Annahme zu nichts verpflichtet. Das ausführliche Detailkonzept ist dagegen die erste Position des Auftrags, also eine bezahlte Leistung.

01

Anruf oder Nachricht

Sie sagen in wenigen Sätzen, was entstehen soll und was es bei Ihnen löst. Wir sagen Ihnen im selben Gespräch, ob wir die Richtigen dafür sind.

02

Erstgespräch und Aufnahme

Wir schauen uns Ihren Ablauf an, wie er heute wirklich läuft. Das ist der Teil, der später bestimmt, ob die Lösung passt. Er kostet Sie nichts.

03

Angebot mit Leistungsaufstellung

Sie bekommen ein Angebot mit tabellarischer Leistungsaufstellung, Festpreis und einem Termin für die Inbetriebnahme. Angebot, Vertragsbedingungen und Anlagen bekommen Sie in einem Zug, nichts wird später nachgeschoben.

04

Entwicklungsvertrag

Mit Ihrer Annahme werden die Bedingungen Vertragsbestandteil. Vorher gehen wir jeden Punkt durch, den Sie wissen wollen. Die Abnahmekriterien stehen zu diesem Zeitpunkt schon fest. Das ausführliche Detailkonzept mit Meilenstein- und Lieferplan ist dann die erste beauftragte Position.

05

Umsetzung mit Zwischenständen

Sie sehen den Stand, solange Änderungen noch günstig sind. Änderungswünsche laufen über ein eigenes Angebot, damit nichts unbemerkt teurer wird.

06

Fertigstellung und Abnahme

Wir zeigen die Fertigstellung schriftlich an. Sie prüfen gegen die vereinbarten Kriterien und nehmen ab.

Das Angebot

So ist eine Leistungsaufstellung bei uns aufgebaut

Ein Angebot mit einer einzigen Summe sagt Ihnen nichts. Unsere Angebote sind nach Positionen gegliedert, jede Position mit dem, was darin steckt, und dem Ergebnis, an dem Sie sie erkennen. Die Positionen verweisen aufeinander, damit sichtbar ist, was zusammenhängt.

Beispielhafte Leistungsaufstellung. Struktur wie in unseren echten Angeboten, Inhalte neutral formuliert.
Pos. Leistung Ergebnis
1 Detailkonzept und Umsetzungsplan
  • Aufnahme des heutigen Ablaufs und Festlegung der Ziele
  • Architektur- und Datenflusskonzept
  • Festlegung der Technik und der Betriebsumgebung
  • Spezifikation der Datenfelder und Mengen (Durchschnitt und Spitzenlast)
  • Umsetzungs-, Meilenstein- und Lieferplan
Konzeptdokument und Lieferplan
2 Umsetzung der Kernfunktion
  • Aufbau der Verarbeitungskette und der Ablauflogik
  • Anbindung an die in Position 4 beschriebene Schnittstelle
  • Zweistufiger Betrieb: erst Entwurf zur Freigabe, später automatisch
  • Protokollierung jedes Vorgangs
  • Technische Dokumentation
Lauffähige Kernfunktion in der Testumgebung
3 Umsetzung der Spezialkomponente
  • Fachliche Sonderlogik des Projekts
  • Prüf- und Freigabeschritt vor dem Ergebnis
  • Behandlung von Sonderfällen mit Weiterleitung an einen Menschen
Komponente einsatzfähig, mit Freigabeschritt
4 Schnittstelle und Integration
  • Lesender Zugriff auf Ihr Bestandssystem, mit eigenem Dienstkonto
  • Abbildung der vereinbarten Datenfelder
  • Schnittstellentests gegen echte Daten
  • Dokumentation der Feldzuordnung
Getestete Schnittstelle samt Dokumentation
5 Einrichtung, Tests und Übergabe
  • Einrichtung der Umgebung, im Haus oder im Rechenzentrum
  • Netzwerkeinbindung in Abstimmung mit Ihrer IT
  • Tests über die ganze Kette, von der Eingabe bis zum Ergebnis
  • Übergabe mit Einweisung Ihrer Mitarbeitenden
Übergabe, Einweisung, Betriebsbereitschaft
6 Inbetriebnahme Zum vereinbarten Termin, ohne eigenen Preis
Summe Im echten Angebot je Position und als Gesamtbetrag ausgewiesen
Hinweis: Hardware und Lizenzen Dritter beschaffen Sie selbst, oder Sie beauftragen uns dafür gesondert. Was Sie beisteuern müssen, steht weiter unten.

Auch dann, wenn Ihr Projekt kleiner ist

Diese vier Dinge stehen in jedem Angebot, unabhängig von der Größe. Sie sind der Grund, warum bei uns nach der Übergabe niemand ratlos vor der Lösung steht.

  • Ein Verzeichnis aller eingesetzten fremden Komponenten mit ihren Lizenzen
  • Abnahmekriterien, die vor dem Bauen feststehen
  • Zugangsdaten und Betriebsanleitung im Klartext, nicht nur in unserem Kopf
  • Eine Einweisung, an der teilnehmen darf, wer später damit arbeitet

Nicht enthalten

  • Laufender Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung nach der Abnahme
  • Hardware und Lizenzgebühren Dritter
  • Leistungen aus Änderungswünschen, die nicht freigegeben sind
  • Mehraufwand, der entsteht, wenn Zulieferungen ausbleiben

Nicht enthalten heißt nicht unmöglich. Es heißt: Es steht in einem eigenen Angebot, damit Sie es sehen.

Zur Tabelle: Der Aufbau ist der unserer echten Angebote, die Positionstexte sind für diese Seite neutral geschrieben. Beträge zeigen wir nicht, und ein echtes Kundenangebot dürften wir hier ohnehin nicht abbilden. Welche Positionen bei Ihnen entstehen, hängt vom Projekt ab: Eine Webseite hat deutlich weniger als eine Automatisierung mit Schnittstelle.

Unser Preisversprechen

Legen Sie uns das Angebot einer anderen deutschen Entwicklungsfirma vor. Bei gleichem Leistungsumfang unterbieten wir es.

Das können wir, weil bei uns niemand zwischen Ihnen und der Umsetzung sitzt, der mitverdienen muss.

Die Abnahme

Sie prüfen gegen Kriterien, die vorher feststehen

Das ist der Punkt, an dem in Projekten am häufigsten gestritten wird: War das jetzt fertig oder nicht? Deshalb legen wir die Prüfkriterien in den Vertrag, bevor gebaut wird, und nicht danach.

01 Wir zeigen die Fertigstellung schriftlich an
02 Sie haben 14 Werktage Zeit, um zu prüfen
03 Geprüft wird gegen die vereinbarten Kriterien
04 Verweigern Sie die Abnahme, benennen Sie schriftlich mindestens einen konkreten Mangel. Eine E-Mail genügt.

So sehen Abnahmekriterien bei uns aus

Jedes Kriterium ist ein Satz, der entweder zutrifft oder nicht. Kein Ermessen, kein Bauchgefühl. Dazu kommen Zielwerte, die ausdrücklich keine harten Kriterien sind, sondern in einer Pilotphase gemeinsam gemessen werden. Diese Trennung ist wichtig: Sie verhindert, dass wir Ihnen etwas zusichern, was niemand zusichern kann. Was hier steht, ist ein Auszug. Eine echte Anlage enthält je Projekt deutlich mehr Kriterien.

F1 Umfang
Alle im Angebot benannten Funktionen sind vorhanden und laufen in der abgestimmten Umgebung.
F2 Zuordnung
Die vereinbarten Datenfelder werden korrekt aus dem Bestandssystem gelesen und richtig zugeordnet.
F3 Ausgabe nur bei Eindeutigkeit
Ein Ergebnis wird nur dann ausgegeben, wenn es eindeutig zugeordnet werden kann. Im Zweifel geht der Fall an einen Menschen.
F4 Datenschutz
Die Verarbeitung läuft ausschließlich in der vereinbarten Umgebung. Zugriffe erfolgen über eigene Dienstkonten mit den geringsten nötigen Rechten.
F5 Protokollierung
Jeder Vorgang ist nachvollziehbar protokolliert, mit Zeitpunkt, Eingabe und Entscheidung.
Z1 Zielwert
Anteil der Fälle, die ohne Eingriff durchlaufen. Richtwert, nicht Abnahmekriterium. Wird in der Pilotphase gemessen und gemeinsam verbessert.

Die Frist läuft auch gegen Sie

Wenn Sie innerhalb der 14 Werktage weder die Abnahme erklären noch schriftlich mindestens einen konkreten Mangel benennen, gilt das Werk nach § 640 Absatz 2 BGB als abgenommen. Eine allgemeine Rückmeldung wie „passt noch nicht“ genügt dafür nicht. Das ist die gesetzliche Regel, und wir schreiben sie hin, statt sie zu verstecken.

Der Mensch bleibt zuerst dabei

Bei Automatisierungen läuft der Anfang immer zweistufig: Das System legt Ergebnisse als Entwurf ab, ein Mensch gibt frei. Automatisch versendet wird erst nach der Abnahme. Achten Sie deshalb auf die Abnahmefrist, denn die Abnahme kann auch durch Fristablauf eintreten. Wenn Sie den zweistufigen Betrieb länger behalten wollen, vereinbaren wir das ausdrücklich.

Änderungswünsche

Nichts wird unbemerkt teurer

In jedem Projekt fällt unterwegs etwas auf. Genau dort entstehen die Rechnungen, mit denen Kunden nicht gerechnet haben. Bei uns nicht.

  • Für jede Änderung schreiben wir ein eigenes Angebot
  • Darin stehen beide Auswirkungen: Aufwand und Termin
  • Umgesetzt wird erst nach Ihrer schriftlichen Freigabe
  • Für die Schriftform genügt eine E-Mail
  • Ohne Freigabe setzen wir keine Änderung um und stellen dafür nichts in Rechnung
  • Solange eine Änderungsanfrage offen ist, dürfen wir die geplanten Termine entsprechend verschieben. Deshalb entscheiden wir Änderungswünsche zügig.

Eine Ausnahme gibt es: Mehraufwand, der entsteht, weil vereinbarte Zulieferungen ausbleiben, rechnen wir gesondert ab. Das ist kein Änderungswunsch und braucht deshalb keine Freigabe, wohl aber immer eine vorherige schriftliche Ankündigung von uns.

Nach der Abnahme

Gewährleistung und Betrieb sind zwei Dinge

Das eine bekommen Sie ohne Aufpreis, das andere nur, wenn Sie es wollen.

  • 12 Monate Gewährleistung ab Abnahme, ohne Zusatzkosten
  • Reproduzierbare Mängel beheben wir durch Nachbesserung
  • Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, greifen Ihre gesetzlichen Rechte
  • Laufende Pflege und Weiterentwicklung stehen in einem eigenen Vertrag
  • Betreuung nach Aufwand, immer nur nach vorheriger Ankündigung

Das müssen Sie wissen: Die 12 Monate sind kürzer als die gesetzlichen zwei Jahre. Diese Verkürzung ist zwischen Unternehmen im IT-Werkvertrag üblich, aber sie ist eine Verkürzung, und deshalb steht sie hier. Nicht verkürzt ist die Frist bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln, Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Feste Reaktionszeiten oder eine Verfügbarkeitszusage sichern wir nur zu, wenn wir sie ausdrücklich vereinbaren. Wir behaupten hier keine, die wir nicht vertraglich halten.

Ihr Teil

Was wir von Ihnen brauchen

Der häufigste Grund, warum ein Projekt länger dauert, ist nicht die Programmierung. Es sind Zulieferungen, auf die gewartet wird. Deshalb steht in unseren Verträgen ausdrücklich, was Sie beisteuern.

Eine Person, die entscheidet

Vertraglich brauchen wir einen technischen Ansprechpartner, der freigeben darf. Praktisch bewährt sich eine Vertretung dazu, sonst stockt das Projekt an der ersten Rückfrage im Urlaub.

Zugänge, so eng wie möglich

Wo wir an ein Bestandssystem müssen, brauchen wir ein eigenes Dienstkonto, in der Regel nur mit Leserecht. Nicht Ihre persönlichen Zugangsdaten.

Echte Beispieldaten

Eine ausreichend große Menge echter Fälle, gern anonymisiert oder pseudonymisiert. Wichtig sind die echte Struktur und die Bandbreite, nicht der Klarname. Mit ausgedachten Idealfällen sieht jede Lösung gut aus und fällt im Betrieb durch.

Ihre Inhalte und Vorlagen

Texte, Bilder, Logo, Formulare, Antwortvorlagen. Vollständig, in allen Sprachen, die gebraucht werden.

Nötige Erklärungen Dritter

Wenn Ihr IT-Dienstleister, Ihr Datenschutzbeauftragter oder ein Softwarehersteller zustimmen muss, holen Sie das ein. Wir sagen früh, wann das nötig ist.

Rückmeldungen in vereinbarter Zeit

Zwischenstände wollen angesehen werden. Verzögerungen dabei verlängern die Frist, und Mehraufwand rechnen wir gesondert ab, aber nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung.

Die Hardware zum Start

Läuft die Lösung auf einem Gerät bei Ihnen im Haus, muss dieses Gerät zu Beginn der Entwicklung beschafft und uns zugänglich sein. Wir nennen die genaue Konfiguration im Angebot. Auf Wunsch beschaffen wir es für Sie, dann steht es als eigene Position darin.

Vollständigkeit

Die Punkte, die niemand gern liest

Wir weisen auf alles hin, was für Sie relevant ist, auch auf das, was uns nützt. Sie sollen unser Angebot lesen können, ohne hinterher überrascht zu werden.

Wem gehören die Ergebnisse?
Sie erhalten an allem, was wir eigens für Ihr Projekt entwickeln, ein einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht zum vertragsgemäßen Zweck. Einfach bedeutet: nicht ausschließlich. Wir behalten das Recht, allgemeine Programmierkonzepte, Methoden und wiederverwendbare Bausteine in anderen Projekten weiter einzusetzen. Ihre Lösung bleibt Ihre Lösung, unser Handwerkszeug bleibt unser Handwerkszeug.
Wie ist die Haftung begrenzt?
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann begrenzt auf die Hälfte der Netto-Auftragssumme, kumuliert über die gesamte Laufzeit und über alle Schadensfälle zusammen. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn haften wir nicht. Für Datenverluste haften wir nur eingeschränkt, halten Sie deshalb eine regelmäßige Sicherung vor. Nicht begrenzt ist die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen, in denen wir ausdrücklich und schriftlich eine Garantie übernommen haben.
Was gilt ausdrücklich nicht als Mangel?
Beeinträchtigungen durch Updates oder Änderungen Ihrer eigenen Fachsoftware durch deren Hersteller. Änderungen oder Einstellung von KI-Modellen Dritter. Ausfälle externer Dienste wie Internetzugang oder Hostinganbieter. Bedienfehler und eigene Änderungen an der Lösung. Wenn ein Anbieter die Lizenzbedingungen oder den Funktionsumfang einer eingesetzten Fremdkomponente ändert oder sie nicht mehr kostenfrei anbietet. Bei KI-Ergebnissen außerdem Abweichungen in Formulierung und Ton, solange sie sachlich korrekt sind. Bei sachlichen Daten wie Beträgen, Fristen und Aktenzeichen gilt dagegen keine Toleranz.
Was ist bei KI zugesichert, und was nicht?
Sprachmodelle arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten. Eine bestimmte Antwortqualität oder Trefferquote sichern wir deshalb ausdrücklich nicht zu. Zielwerte werden in einer Pilotphase gemeinsam gemessen. Werden sie nicht erreicht, verbessern wir gemeinsam nach. Ein Rücktrittsrecht entsteht allerdings erst, wenn die Zielwerte um eine im Vertrag festgelegte, hohe Zahl von Prozentpunkten unterschritten werden und auch nach einer angemessenen Optimierungsphase unerreichbar bleiben. Die Hürde ist also bewusst hoch, weil unterhalb davon nachgearbeitet und nicht gekündigt wird. Die fachliche und rechtliche Verantwortung für das, was am Ende versendet oder entschieden wird, bleibt bei Ihnen.
Was ist mit personenbezogenen Daten?
Sobald bei der Umsetzung personenbezogene Daten verarbeitet werden, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO. Der ist Vertragsbestandteil und liegt dem Angebot als Anlage bei, nicht nachträglich. Mit diesem Vertrag stimmen Sie dem Einsatz von Unterauftragsverarbeitern allgemein zu. Wir benennen sie Ihnen auf Anfrage, verpflichten sie auf dieselben Pflichten und haften für sie wie für eigenes Verschulden. Testdaten stellen Sie am besten anonymisiert oder pseudonymisiert bereit, so empfiehlt es unser eigener Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wie wird Vertraulichkeit gehandhabt?
Beide Seiten behandeln alles, was sie im Projekt erfahren, vertraulich und verwenden es nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind allgemein bekannte Informationen, gesetzliche Auskunftspflichten und die vereinbarte Nutzung als Referenz.
Darf FM-Squared das Projekt als Referenz nennen?
Nach der Abnahme dürfen wir das Projekt in anonymisierter Form als Referenz nutzen, also ohne Ihren Namen, insbesondere zur Beschreibung von Architektur und eingesetzter Technik. Für eine namentliche Nennung brauchen wir Ihre vorherige schriftliche Zustimmung. Genau deshalb steht auf einigen unserer Projektseiten kein Kundenname.
Wie verbindlich sind die Termine?
Liefertermine sind Richtwerte, solange sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Wenn wir einen Verzug zu vertreten haben, setzen Sie uns eine angemessene Nachfrist, bevor weitere Rechte greifen. Verzögerungen aus ausbleibenden Zulieferungen oder aus höherer Gewalt rechnen wir uns nicht an. Wenn Sie einen echten Fixtermin brauchen, sagen Sie es früh, dann vereinbaren wir ihn als solchen.
Welches Recht gilt, und wo wird gestritten?
Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Reutlingen, soweit beide Seiten Kaufleute sind. Änderungen am Vertrag brauchen Schriftform, wobei eine E-Mail dafür genügt. Verbindlich wird der Vertrag mit der digitalen Unterzeichnung beider Seiten. Danach unterschreiben beide Seiten zusätzlich handschriftlich und tauschen die Ausdrucke. Das dient nur der Dokumentation, wirksam ist der Vertrag bereits ab der digitalen Unterzeichnung.
Woraus besteht der Vertrag am Ende?
Aus dem Angebot mit der Leistungsaufstellung, den Vertragsbedingungen und fünf Anlagen: Leistungsbeschreibung, Abnahmekriterien und Zielwerte, Auftragsverarbeitungsvertrag, technische Spezifikation und ein Verzeichnis aller eingesetzten fremden Komponenten mit ihren Lizenzen. Alle Anlagen sind Vertragsbestandteil. Zwei davon werden erst im Verlauf endgültig: das Lizenzverzeichnis zur Übergabe und die Feinspezifikation, die aus dem Detailkonzept entsteht. Das ist so gewollt, weil beides ohne die erste Projektphase nur geraten wäre.

Kein Rechtstext. Diese Seite fasst zusammen, wie wir arbeiten, und ersetzt keinen Vertrag. Maßgeblich ist immer das Angebot, das Sie von uns bekommen, samt seinen Anlagen. Bei einem Widerspruch gilt das Angebot, nicht diese Seite.

Anfrage

Ein Angebot kostet Sie nichts

Schreiben Sie kurz, was entstehen soll. Sie bekommen ein Konzept und eine Leistungsaufstellung, wie Sie sie oben gesehen haben, und können dann entscheiden.

An diese Adresse geht die Eingangsbestätigung.
Falls Ihnen ein Rückruf lieber ist.

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Sie erreichen direkt einen der beiden Geschäftsführer. Wenn wir gerade in einem Termin sind, sprechen Sie auf die Mailbox, wir rufen zeitnah zurück.

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